Unternehmerische Verantwortung

Unternehmerische Verantwortung

Die Arbeitsumgebung bei Star-Trademarks

Chancengleichheit

Star-Trademarks fühlt sich zur Chancengleichheit verpflichtet. Alle bei Star-Trademarks beschäftigungsbezogenen Tätigkeiten werden ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Religion, nationaler Herkunft, Behinderung oder irgendwelcher anderen Merkmale welche durch geltendes Recht geschützt sind durchgeführt.

Diskriminierung und Belästigung

Star-Trademarks ist bestrebt, allen Mitarbeitern einen gesunden, sicheren und produktiven Arbeitsplatz zu bieten. Belästigung oder Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Religion, nationaler Herkunft, Behinderung oder irgendwelcher anderen Merkmale welche durch geltendes Recht geschützt sind haben bei Star-Trademarks keinen Platz. Dies gilt nicht nur für die eigenen Geschäftsräume sondern auch bei Messen, off-site Meetings, Schulungen, Teambuilding-Aktivitäten, sozialen Star-Trademarks Aktivitäten, Kunden oder Lieferanten wie auch bei Firmenaktivitäten oder Firmenveranstaltungen.

Sollte ein Mitarbeiter Opfer eines solchen Verhaltens bei Star-Trademarks geworden sein, oder dies bei unternehmensbezogenen Tätigkeiten erlebt haben, ist dieser verpflichtet, es so bald wie möglich seinem Vorgesetzten oder der Geschäftsführung zu melden. Alle Beschwerden werden umgehend untersucht und entsprechend behandelt. Dem Übermittler solcher Vorkommnisse darf daraus kein Nachteil entstehen, bzw. darf für den Übermittler daraus keine disziplinarische Maßnahme resultieren, insofern kein Missbrauch vorliegt.

Führungsstil, Arbeitszeit, Vergütung und soziale Leistungen

Star-Trademarks bietet bei der Vergütung und den sozialen Leistungen seinen Mitarbeitern ein überdurchschnittlich attraktives Paket.  Faire Arbeitszeiten und eine gesunde Balance zwischen Work und Life sind für eine langfristig erfolgreiche Beziehung zwischen Star-Trademarks und seinen Mitarbeitern essentiell. Star-Trademarks pflegt einen partizipativen Führungsstil. Das bedeutet, dass Star-Trademarks seine Mitarbeiter an der Vorbereitung von Entscheidungen aktiv mitwirken lässt bzw. diese an Entscheidungen beteiligt. Star-Trademarks fördert und fordert seine Mitarbeiter positiv und ist dabei stets bestrebt vorhandene Entwicklungspotentiale für beide Seiten gewinnbringend auszuschöpfen.

Kundenbeziehungen

Unsere Kunden sind unser wichtigstes Gut. Unsere Beziehungen zu unseren Kunden führen wir mit dem Ziel jeden dieser individuell zufrieden zu stellen. Um den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Kundengruppen besser gerecht zu werden definiert Star-Trademarks für jede Art von Kunde angemessene Bedingungen. Dabei geht Star-Trademarks davon aus, dass zum Beispiel ein Endkunde andere Anforderungen an den Produkten und Services benötigt als ein Groß- oder Einzelhändler.

Star-Trademarks führt sein Geschäft so, dass Kunden welche ähnliche Mengen zu vergleichbaren Rahmenbedingungen kaufen auch in einer ähnlichen Art und Weise behandelt werden und zu vergleichbaren Konditionen einkaufen.

Star-Trademarks verfolgt die Politik, keine falschen Tatsachen zu publizieren oder einen irreführenden Eindruck in seiner Werbung, Prospekten, auf Messen oder bei sonstigen öffentlichen Äußerungen zu vermitteln. Alle Aussagen zur Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen basieren sich auf tatsächlichen Gegebenheiten.

Lieferantenbeziehungen

Umgang mit Lieferanten

Lieferanten sind stets fair zu behandeln. Zu diesen pflegen wir partnerschaftliche Beziehungen mit langfristigen Perspektiven. Von dieser Beziehung profitieren beide Parteien.

Im Gegenzug erwarten wir uns von unseren Lieferanten folgendes:

Konkurrenzfähige Preise: Exklusive Lieferverpflichtungen und/oder in Zusammenarbeit mit einem Lieferanten neu entwickelte Produkte sind kompetitiv zu kalkulieren.

Qualitativ einwandfreie Produkte: Produkte sind so zu Produzieren und Auszustatten wie dies national und/oder international gültige Normen fordern und wie diese darüber hinaus von Star-Trademarks spezifiziert wurde.

Integrität in der Zusammenarbeit: Sämtliche geschäftlichen Interaktionen haben sich an den gängigen Integritätsnormen zu orientieren. Jede Form von Korruption, Erpressung und Veruntreuung ist verboten.

Verbot der Vorteilsnahme: Bestechungsgelder oder sonstige Mittel für die Erlangung eines unzulässigen Vorteils sind nicht anzubieten oder anzunehmen.

Offenlegung von Informationen: Informationen zu Aktivitäten, der Struktur, der Finanzsituation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens sind in Einklang mit den relevanten Vorschriften und üblichen Verfahrensweisen der Branche offen zu legen.

Geistiges Eigentum: Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren. Technologietransfer und die Weitergabe von Knowhow haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte geschützt bleiben.

Faires Geschäftsgebaren, faire Werbung und fairer Wettbewerb: Die Normen fairen Geschäftsgebarens, fairer Werbung und fairen Wettbewerbs sind einzuhalten. Mittel zum Schutz von Kundeninformationen müssen zur Verfügung stehen.

Schutz der Identität: Programme, die die Vertraulichkeit und den Schutz von Informanten auf Seiten von Lieferanten und Arbeitskräften gewährleisten, müssen vorhanden sein.

Uns ist es wichtig, dass unsere Lieferanten Vertrauen in die Integrität unseres Auswahlprozesses haben. Bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der Bewertung und Auswahl von Lieferanten, sowie bei der Entscheidung zwischen konkurrierenden Angeboten, sind alle Fakten objektiv abzuwägen. Die subjektive Einflussnahme auf die Entscheidung zugunsten eines im Auswahlprozess unterlegenen Lieferanten ist strikt untersagt. Lieferanten werden auf der Grundlage der Fähigkeit die Star-Trademarks Anforderungen in Qualität, Preis, Kontinuität der Versorgung, Kapazität, Zuverlässigkeit und Technologie möglichst ideal zu befriedigen ausgewählt. Zur größtmöglichen Fairness und Transparenz bei der Auswahl von Lieferanten vermeiden wir an entscheidenden Positionen außergeschäftlichen Umgang.

Fair Trade

Die Löhne für Mitarbeiter von Lieferanten für reguläre Arbeitszeiten, Überstunden und Überstundenausgleich müssen den gesetzlichen Mindestlöhnen bzw. Industriestandards entsprechen bzw. diese übersteigen und sollten die Kosten für den Lebensunterhalt decken können. Es dürfen keine illegalen oder unerlaubten Lohnabzüge oder Lohnabzüge als Strafmaßnahme vorgenommen werden. Die Lieferunternehmen stellen sicher, dass die Löhne in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen ausgezahlt werden und dass die Vergütung auf eine für die Beschäftigten geeignete Weise erfolgt. Die Mitarbeiter dürfen maximal 6 Tage pro Woche arbeiten, dabei sollte die Gesamtarbeitszeit der Woche in der Regel nicht mehr als 48 Stunden betragen.

Das Unternehmen sorgt für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld und ergreift wirksame Maßnahmen, um potenziellen Unfällen und gesundheitlichen Schädigungen der Beschäftigten, die mit dem Arbeitsablauf zusammenhängen oder sich dabei ereignen, vorzubeugen, indem es, soweit dies vertretbar ist, die mit der Arbeitsumgebung verbundenen Gefahren mindert und dabei den derzeitigen Kenntnisstand der Industrie und das Wissen über spezifische Gefahren beachtet. Es sind klare Regeln und Verfahren für die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufzustellen und zu befolgen, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen, des Zugangs zu sauberen Toiletten und zu Trinkwasser.

Setzt der Lieferant zur Produktion der Produkte für Star-Trademarks sogenannte Wanderarbeiter ein, so sind diese basierend auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Menschenrechtserklärung der UNO ausreichend zu versorgen und adäquat unterzubringen. Das Unternehmen stellt sicher, dass Schlafsäle, die den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden, sicher und sauber sind und den Grundbedürfnissen der Arbeitnehmer entsprechen. Weiter, dass die Versorgung ernährungswissenschaftlichen Ansprüchen für eine ausgewogene Ernährung von Arbeitern genügt und landestypisch erfolgt. Den Wanderarbeitern sind ausreichend und sinnvoll gestaltete Möglichkeiten zur Heimreise sowohl in Anzahl als auch an Zeitdauer anzubieten.

Kinder- und Jugendarbeit

Kinderarbeit ist gemäß den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Menschenrechtserklärung der UNO, den Konventionen der UNO über die Rechte von Kindern und/oder nationaler Gesetzgebungen verboten.

Star-Trademarks vertritt die Meinung, dass Kinder in die Schule gehören und vor wirtschaftlicher Ausbeutung zu schützen sind. Kinder sind das Kapital der Zukunft. Geringschätzung in jungen Jahren durch die Ausübung von Arbeit unter meist inhumanen Bedingungen mit oftmals deutlich zu geringer Entlohnung ist aus unserer Sicht nicht akzeptierbar. Die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer sind zu schützen.

Star-Trademarks achtet darauf, dass seine Lieferanten keine Kinder beschäftigen. Konkret erfolgt dies durch – bewusst auch unangekündigter – Besuche des Personals vor Ort oder aber durch in Deutschland angestellte Mitarbeiter/Manager vor Ort,  zum Beispiel bei der Visite und Erstprüfung von Herstellern oder aber regelmäßig bei der Produktion und Qualitätssicherung.

Für den Fall, dass Kinder oder Jugendliche in Situationen angetroffen werden, auf die die Definition der Kinderarbeit gemäß den obigen Standards zutrifft, hat das Lieferunternehmen Maßnahmen und schriftlich fixierte Verfahren zu ergreifen und zu dokumentieren, die Abhilfe für die arbeitenden Kinder schaffen. Ferner stellt das Unternehmen angemessene finanzielle und sonstige Unterstützung bereit, damit solche Kinder, solange sie im Kindesalter sind, die Schule besuchen können.

Für Star-Trademarks tätige Unternehmen dürfen jugendliche Arbeitnehmer ab 14 Jahren beschäftigen. In den Fällen, in denen für jugendliche Arbeitnehmer verbindliche Schulgesetze gelten, dürfen sie jedoch nur außerhalb der Schulstunden arbeiten. Unter keinen Umständen darf die Schulzeit, Arbeitszeit und Fahrtzeit eines jugendlichen Arbeitnehmers insgesamt mehr als zehn Stunden täglich überschreiten, und unter keinen Umständen dürfen jugendliche Arbeitnehmer mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Jugendliche Arbeitnehmer dürfen nicht während der Nacht arbeiten.

Beziehungen zu Mitbewerbern

Fairness

Von seinen Mitarbeitern im Verkauf oder Service erwartet Star-Trademarks nicht nur ein energisches und effektives Auftreten gegenüber Wettbewerbern, sondern auch ein faires. Dieses soll nicht durch unlautere Weisen wie Manipulation, Verschleierung, Missbrauch von vertraulichen Informationen, falscher Darstellung von Tatsachen oder anderer unlautere Praktiken bestechen.

Verunglimpfung

Unsere Produkte und Dienstleistungen werden auf Basis ihrer Konkurrenzfähigkeit verkauft und nicht durch abschätzige Bemerkungen gegenüber den Produkten oder Dienstleistungen anderer Wettbewerber. Falsche oder irreführende Aussagen und Andeutungen gegenüber Wettbewerbern hat Star-Trademarks nicht notwendig. Vergleiche, welche Wettbewerber zu Unrecht in ein schlechtes Licht stellen, sind ebenfalls unzulässig. Ein solches Verhalten zeugt von Respektlosigkeit, verunsichert eigene Kunden und veranlasst Wettbewerber zu Beschwerden und Klagen. Stattdessen betont Star-Trademarks die Vorteile seiner Produkte und Dienstleistungen im täglichen Geschäftsverkehr und garantiert, dass alle Vergleiche fair und korrekt sind.

Geschäftskontakte zu Wettbewerbern

Einige Unternehmen pflegen verschiedene Beziehungen zu Star-Trademarks. Wir sind uns darüber bewusst,  dass wir mit Unternehmen zu tun haben welche sowohl als Lieferant, als Wettbewerber oder als Kunde im Markt agieren. Solche Beziehungen erfordern besondere Umsicht im Umgang miteinander. Es ist unvermeidlich, dass sich Mitarbeiter von Star-Trademarks mit Mitarbeitern von Lieferanten, Kunden und Wettbewerbern von Zeit zu Zeit treffen und sich mit diesen austauschen. Besonders häufig ist dies der Fall bei Vertriebsaktivitäten, Messen, off-site Meetings, Schulungen, Fachvorträgen und Fachverbänden. Die Preisgabe von vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen und Dokumenten ist dabei immer äußerst sensibel zu behandeln bzw. unzulässig. Firmeninterne Angelegenheiten sind bei solchen Begegnungen grundsätzlich außen vor zu halten.

Bei Kontakt mit Wettbewerbern gilt insbesondere, nicht über Preispolitik, Konditionen, Kosten, Lagerbestände, Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten, Pläne für Marketing und Produktentwicklung, Ergebnisse aus Marktstudien, Produktionspläne und -kapazitäten, die finanzielle Situation oder jede andere urheberrechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen zu diskutieren. Eine Zusammenarbeit oder Diskussion über eines dieser Themen mit Wettbewerbern kann illegal sein und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Illegale Zwischenfälle sind dem Management von Star-Trademarks direkt zu melden.

Umwelt, Gesundheit und Sicherheit

Die Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitspolitik von Star-Trademarks beruht auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit und wird in allen Bereichen umgesetzt. Wir wissen, dass es für unsere Erde keinen Ersatz gibt.

Unser Engagement für die kontinuierliche Verbesserung unserer Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsprogramme fokussiert sich hauptsächlich auf drei Bereiche:

Unser Konzept des Produktdesigns

Wir bemühen uns, die Umweltauswirkungen unserer Handlungen, Produkte und Services auf ein Minimum zu beschränken. Dazu gehören ein umweltgerechtes Produktdesign sowie Verpackungstechnologien mit geringerem Materialverbrauch.

Unter umweltgerechtes Produktdesign verstehen wir den Einsatz möglichst giftfreier und umweltfreundlicher Rohmaterialien, Farben, Lacke, Aufkleber und Komponenten immer da wo dies im Sinne einer hohen Produktsicherheit und Haltbarkeit gut realisierbar ist.

Unser Ressourcenmanagement

Wir gehen sparsam mit natürlichen Ressourcen um, indem wir Maßnahmen für einen geringeren Energieverbrauch, die Vermeidung von Verschmutzung und die Reduzierung von Abfall implementieren.

Wir sind Mitglied des Duales System Deutschlands welche die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen mit dem Grünen Punkt organisiert. Die Trennung und Entsorgung von uns verursachten Abfällen erfolgt fach- und umweltgerecht durch zertifizierte Entsorgungsbetriebe. Verbrauchte Toner werden zum Recycling an die Tonerhersteller zurück gesendet.

Unsere Lebens- und Arbeitsweise

Wir setzen uns als sozial verantwortungsvolles Unternehmen für unsere Mitarbeiter und die Welt, in der wir leben, ein. Wir erfüllen alle gesetzlichen Vorschriften und beteiligen uns an gemeinnützigen Projekten.

Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitspolitik in den Produktionsländern

Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen oder über diese hinausgehen.

Star-Trademarks achtet darauf, dass seine Lieferanten die Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitspolitik von Star-Trademarks einhält. Konkret erfolgt dies durch – bewusst auch unangekündigter – Besuche des Personals vor Ort oder aber durch in Deutschland angestellte Mitarbeiter/Manager vor Ort,  zum Beispiel bei der Visite und Erstprüfung von Herstellern oder aber regelmäßig bei der Produktion und Qualitätssicherung.

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